Baugutachter Kleve

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Kleve

Klaus-Dieter Rüge

Bausachverständiger und Baugutachter


47533 Kleve
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • ift-Fachtechniker Fenster und Fassade
  • Technischer Zeichner Heizung und Lüftung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kleve steht Ihnen Herr Klaus-Dieter Rüge als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Dieter Rüge kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kleve, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kleve kommen bzw. sich nicht in Kleve auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kleve - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kreis Kleve gehört dem Regierungsbezirk Düsseldorf an und liegt im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Sitz des Kreises ist die gleichnamige Stadt Kleve. Beginnend im Norden grenzen im Uhrzeigersinn an Kreis Kleve die Großstädte Bocholt, Wesel, Oberhausen, Dinslaken, Duisburg und Krefeld. Kreisangehörige Städte und Gemeinden wie Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees, Straelem, Issum, Kerken Krankenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk, Weeze und Bedburg-Hau gehören dem Kreis Kleve an. Der Kreis Kleve ist mit rund 302.000 Einwohnern im Landschaftsverband Rheinland. Die Stadt Kevelaer  mit rund 28.000 Einwohnern ist nach Kleve, Geldern, und Emmerich am Rhein die viertgrößte Stadt des Kreises Kleve. Kevelaer ist bekannt als einer der wichtigsten Marienwallfahrtsorte Deutschland. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Die Stadt gliedert sich in sechs Ortschaften wie Kervenheim, Kevelaer, Kleinkevelaer, Twisteden, Wetten, Winnendonk. Die kreisangehörigen Städte Emmerich am Rhein und Rees sind ebenfalls Mitglied der Euregio Rhein-Waal und befinden sich nördlich vom Kreis Kleve.

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