Sachverständiger Kleve

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Kleve

Klaus-Dieter Rüge

Bausachverständiger und Baugutachter


47533 Kleve
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • ift-Fachtechniker Fenster und Fassade
  • Technischer Zeichner Heizung und Lüftung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kleve steht Ihnen Herr Klaus-Dieter Rüge als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Dieter Rüge kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kleve, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kleve kommen bzw. sich nicht in Kleve auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kleve - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kreis Kleve gehört dem Regierungsbezirk Düsseldorf an und liegt im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Sitz des Kreises ist die gleichnamige Stadt Kleve. Beginnend im Norden grenzen im Uhrzeigersinn an Kreis Kleve die Großstädte Bocholt, Wesel, Oberhausen, Dinslaken, Duisburg und Krefeld. Kreisangehörige Städte und Gemeinden wie Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees, Straelem, Issum, Kerken Krankenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk, Weeze und Bedburg-Hau gehören dem Kreis Kleve an. Der Kreis Kleve ist mit rund 302.000 Einwohnern im Landschaftsverband Rheinland. Die Stadt Kevelaer  mit rund 28.000 Einwohnern ist nach Kleve, Geldern, und Emmerich am Rhein die viertgrößte Stadt des Kreises Kleve. Kevelaer ist bekannt als einer der wichtigsten Marienwallfahrtsorte Deutschland. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Die Stadt gliedert sich in sechs Ortschaften wie Kervenheim, Kevelaer, Kleinkevelaer, Twisteden, Wetten, Winnendonk. Die kreisangehörigen Städte Emmerich am Rhein und Rees sind ebenfalls Mitglied der Euregio Rhein-Waal und befinden sich nördlich vom Kreis Kleve.

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